INFLUEN­CER MAR­KE­TING IM ONLINE BUSI­NESS

Eine Wer­be­agen­tur im Salz­kam­mer­gut klärt auf:

Im ver­gan­ge­nen Jahr hat unse­re Social Media Queen Anna neben ihrer beruf­li­chen Tätig­keit eine zusätz­li­che Aus­bil­dung zur Influen­cer-Mar­ke­ting-Mana­ge­rin abge­schlos­sen. Doch was ist Influen­cer Mar­ke­ting und kön­nen Unter­neh­men in Ober­ös­ter­reich wirk­lich davon pro­fi­tie­ren? 

Was ist Influen­cer Mar­ke­ting & wel­chen Mehr­wert bie­tet es für Unter­neh­men?

Dass mit dem Wort Influen­cer im Zusam­men­hang mit dem Inter­net kei­ne Krank­heit gemeint ist, soll­te mitt­ler­wei­le allen klar sein. Den­je­ni­gen, denen das Wort Influen­cer aber noch kein Begriff sein soll­te, geben wir nun eine kur­ze Erklä­rung. Influen­cer sind Con­tent Crea­tor mit einer gro­ßen Reich­wei­te auf Social Media. Als Con­tent wer­den dabei Fotos, Vide­os oder auch Blog­ein­trä­ge bezeich­net. Die Fol­lower die­ser „Inter­net-Bekannt­hei­ten“ kön­nen meist einer kla­ren Ziel­grup­pe zuge­ord­net wer­den. Die Reich­wei­te und die Ziel­grup­pe kön­nen sich Unter­neh­men zunut­ze machen.

Neh­men wir mal an ein DIY (Do it yours­elf) Influen­cer pro­du­ziert Con­tent über sei­ne Wohn­raum- und Gestal­tungs­pro­jek­te. Die Fol­lower die­ses Con­tent Crea­tors sind haupt­säch­lich DIY Begeis­ter­te zwi­schen 18 und 40 Jah­ren, davon sind 55% männ­lich, 5% divers und 40% weib­lich. Die Fol­lower haben bereits Ver­trau­en zum Crea­tor auf­ge­baut und sehen des­sen Bei­trä­ge regel­mä­ßig. Die­ser Crea­tor pos­tet nun Con­tent über ein coo­les Pro­jekt und emp­fiehlt dabei wich­ti­ge Mate­ria­li­en einer spe­zi­fi­schen Mar­ke. Dabei zeigt die­ser, dass die Mate­ria­li­en per­fekt funk­tio­niert haben und genau zu dem End­ergeb­nis führ­ten, wel­ches sich die­ser gewünscht hat.

Wel­ches Pro­dukt wird der Fol­lower als Ers­tes recher­chie­ren? Auch wel­che Web­site wird die­ser kli­cken und wel­chen Arti­kel viel­leicht gar bestel­len? Na klar, auf die der emp­foh­le­nen Fir­ma. Im bes­ten Fall abon­niert er auch gleich den News­let­ter, um regel­mä­ßig neue DIY Tipps und Inspi­ra­tio­nen zu erhal­ten. Doch das ist nicht alles!

In Insta­gram Bei­trä­gen und Reels kön­nen Fir­men auch als Co-Crea­tor mar­kiert wer­den. Dadurch kön­nen Fol­lower ohne viel Recher­che auf das Insta­gram Pro­fil die­ser Fir­ma wei­ter­ge­lei­tet wer­den. Ist die­ses Pro­fil anspre­chend gestal­tet und die Bei­trä­ge hilf­reich, lus­tig oder auch infor­ma­tiv für den User, lässt die­ser ger­ne ein paar Likes da, drückt den Fol­low-But­ton oder spei­chert sich den Bei­trag ab. Egal was davon zutrifft, der Insta­gram-Algo­rith­mus lernt nun, für wel­che Ziel­grup­pe das Pro­fil inter­es­sant ist und schlägt es wei­te­ren poten­zi­el­len Usern vor.

Auch in Sto­ries kön­nen ande­re Pro­fi­le mit­tels der Mar­kie­rung erwähnt und selbst exter­ne Links ein­ge­fügt wer­den. So wer­den View­er gezielt auf die Web­site oder zu einem bestimm­ten Pro­dukt geführt. Mit­tels extra für die Fol­lower des Crea­tors gene­rier­te Rabatt­codes erhal­ten die­se ein Gefühl der Exklu­si­vi­tät und durch den Ablauf des Codes einen extra Anreiz für den schnel­le­ren Ein­kauf.

Das Buy­out

Durch das ver­trag­lich fest­ge­leg­te Buy­out kann der Con­tent des Influen­cers auch für fir­men­in­ter­ne Pro­jek­te oder deren Social-Media-Kanä­le ver­wen­det wer­den. Die Fotos und Vide­os wur­den durch das Buy­out von der Fir­ma „gekauft“ und ste­hen die­ser inner­halb der ver­ein­bar­ten Zeit gänz­lich zur Ver­fü­gung. Unser Gip­fel­stür­mer-Tipp für Influen­cer-Koope­ra­tio­nen: Ver­trä­ge im Vor­hin­ein ganz genau durch­le­sen, um spä­ter Frust und Ärger zu erspa­ren. Nie­mand löscht ger­ne ein viral gegan­ge­nes Reel, nur weil die Rech­te am Con­tent nicht ganz klar kom­mu­ni­ziert wur­den. Dazu kommt: Alles schrift­lich ver­ein­ba­ren und Ver­trä­ge für die Zukunft abspei­chern.

Der Bar­ter Deal – Die Ein­stei­ger­va­ri­an­te der Zusam­men­ar­beit

Influen­cer, wel­che einen Bar­ter Deal ein­ge­hen, bekom­men kei­ne finan­zi­el­le Ent­loh­nung von der Fir­ma. Dafür wer­den ihnen Pro­duk­te kos­ten­frei zur Ver­fü­gung gestellt. Der Influen­cer selbst unter­schreibt trotz­dem einen Ver­trag und hat eine Vor­ga­be, wie viel Con­tent er ver­öf­fent­li­chen muss. Der ver­ein­bar­te Con­tent kann auch via Frei­ga­be vor­ab gesich­tet wer­den und mit­tels Kor­rek­tur­wün­schen ange­passt wer­den. Hash­tags, Inhal­te sowie Schwer­punk­te sind gän­gi­ge Vor­ga­ben für eine sol­che Koope­ra­ti­on. Die­se Art von Deals wer­den oft mit teu­re­ren Pro­duk­ten, wie Elek­tro­ge­rä­ten, durch­ge­führt. ACH­TUNG – auch die­ser Con­tent ist Wer­bung und MUSS gekenn­zeich­net wer­den.

Wie wird Wer­bung auf Social Media rich­tig gekenn­zeich­net?

Als Unter­neh­men ist man für das Brie­fing des Influen­cers ver­ant­wort­lich, dazu gehört auch die Infor­ma­ti­on zur rich­ti­gen Kenn­zeich­nung der Wer­bung. In der Pra­xis sieht das so aus: Der Influen­cer wirbt für ein Unter­neh­men in sei­nem Feed, sei­nen Sto­ries oder sei­nen Kurz­vi­de­os. In den Ein­stel­lun­gen des Bei­tra­ges muss dann das Häk­chen „Als Mar­ken­in­halt kenn­zeich­nen“ gesetzt wer­den. Gibt der Influen­cer auch den fir­men­ei­ge­nen Account als Wer­be­part­ner an, hat die­ser Zugriff auf die Insights des Bei­tra­ges. Alter­na­tiv kön­nen die Hash­tags #adver­ti­se­ment oder #wer­bung im obe­ren Teil des Pos­ting­tex­tes plat­ziert wer­den. Der mini­ma­lis­ti­sche Has­tag #ad ist zur Kenn­zeich­nung von Wer­bung recht­lich gese­hen nicht aus­rei­chend.

Gra­tis­wer­bung?!

Gro­ße Influen­cer bekom­men oft von Fir­men „gra­tis“ Pro­duk­te zuge­sen­det in der Hoff­nung, dass ihnen die­se gefal­len und ihren Fol­lo­wern kos­ten­los prä­sen­tie­ren. ABER VOR­SICHT! Der Schein trügt und Influen­cer MÜS­SEN auch die­se Pro­duk­te ver­steu­ern. Sinn­vol­le und für sie inter­es­san­te Pro­duk­te wer­den trotz­dem von eini­gen ange­nom­men. Um als Unter­neh­men eine Ent­täu­schung und ein Retour­pa­ket zu ver­mei­den, soll­te der Influen­cer im Ide­al­fall via Mail im Vor­hin­ein ange­fragt wer­den.

Das Fazit

Gene­rell ist das Influen­cer Mar­ke­ting ein „very serious busi­ness“ und soll­te auf kei­nen Fall belä­chelt wer­den. Vie­le erfolg­rei­che Fir­men, wie die Schmuck­mar­ke „Pure­lei“, haben sich haupt­säch­lich durch geschick­tes Influen­cer Mar­ke­ting und gute Pro­dukt­qua­li­tät einen Namen gemacht. Doch Vor­sicht, aggres­si­ves und unüber­leg­tes Influen­cer Mar­ke­ting kann einer Fir­ma scha­den. Auch schlech­te Qua­li­tät ver­brei­tet sich wie ein Lauf­feu­er. Wei­ters soll­ten die Influen­cer, mit denen man zusam­men­ar­bei­ten möch­te, mit Bedacht gewählt wer­den, da man als Fir­ma den Ruf und das Image des Crea­tors auto­ma­tisch über­nimmt und sein Eige­nes damit formt.

Du möch­test mit dei­nem Unter­neh­men ins Influen­cer-Mar­ke­ting ein­stei­gen?

Jetzt ein kos­ten­lo­ses Erst­ge­spräch ver­ein­ba­ren!