INFLUENCER MARKETING IM ONLINE BUSINESS

Eine Werbe­agentur im Salzkam­mergut klärt auf: Im vergan­genen Jahr hat unsere Social Media Queen Anna neben ihrer beruf­lichen Tätigkeit eine zusätz­liche Ausbildung zur Influencer-Marketing-Managerin abgeschlossen. Doch was ist Influencer Marketing und können Unter­nehmen in Oberös­ter­reich wirklich davon profi­tieren? 

Was ist Influencer Marketing & welchen Mehrwert bietet es für Unter­nehmen?

Dass mit dem Wort Influencer im Zusam­menhang mit dem Internet keine Krankheit gemeint ist, sollte mittler­weile allen klar sein. Denje­nigen, denen das Wort Influencer aber noch kein Begriff sein sollte, geben wir nun eine kurze Erklärung. Influencer sind Content Creator mit einer großen Reich­weite auf Social Media. Als Content werden dabei Fotos, Videos oder auch Blogein­träge bezeichnet. Die Follower dieser „Internet-Bekannt­heiten“ können meist einer klaren Zielgruppe zugeordnet werden. Die Reich­weite und die Zielgruppe können sich Unter­nehmen zunutze machen.

Nehmen wir mal an ein DIY (Do it yourself) Influencer produ­ziert Content über seine Wohnraum- und Gestal­tungs­pro­jekte. Die Follower dieses Content Creators sind haupt­sächlich DIY Begeis­terte zwischen 18 und 40 Jahren, davon sind 55% männlich, 5% divers und 40% weiblich. Die Follower haben bereits Vertrauen zum Creator aufgebaut und sehen dessen Beiträge regel­mäßig. Dieser Creator postet nun Content über ein cooles Projekt und empfiehlt dabei wichtige Materialien einer spezi­fi­schen Marke. Dabei zeigt dieser, dass die Materialien perfekt funktio­niert haben und genau zu dem Endergebnis führten, welches sich dieser gewünscht hat.

Welches Produkt wird der Follower als Erstes recher­chieren? Auch welche Website wird dieser klicken und welchen Artikel vielleicht gar bestellen? Na klar, auf die der empfoh­lenen Firma. Im besten Fall abonniert er auch gleich den Newsletter, um regel­mäßig neue DIY Tipps und Inspi­ra­tionen zu erhalten. Doch das ist nicht alles!

In Instagram Beiträgen und Reels können Firmen auch als Co-Creator markiert werden. Dadurch können Follower ohne viel Recherche auf das Instagram Profil dieser Firma weiter­ge­leitet werden. Ist dieses Profil anspre­chend gestaltet und die Beiträge hilfreich, lustig oder auch infor­mativ für den User, lässt dieser gerne ein paar Likes da, drückt den Follow-Button oder speichert sich den Beitrag ab. Egal was davon zutrifft, der Instagram-Algorithmus lernt nun, für welche Zielgruppe das Profil inter­essant ist und schlägt es weiteren poten­zi­ellen Usern vor.

Auch in Stories können andere Profile mittels der Markierung erwähnt und selbst externe Links eingefügt werden. So werden Viewer gezielt auf die Website oder zu einem bestimmten Produkt geführt. Mittels extra für die Follower des Creators generierte Rabatt­codes erhalten diese ein Gefühl der Exklu­si­vität und durch den Ablauf des Codes einen extra Anreiz für den schnel­leren Einkauf.

Das Buyout

Durch das vertraglich festge­legte Buyout kann der Content des Influencers auch für firmen­in­terne Projekte oder deren Social-Media-Kanäle verwendet werden. Die Fotos und Videos wurden durch das Buyout von der Firma „gekauft“ und stehen dieser innerhalb der verein­barten Zeit gänzlich zur Verfügung. Unser Gipfel­stürmer-Tipp für Influencer-Koope­ra­tionen: Verträge im Vorhinein ganz genau durch­lesen, um später Frust und Ärger zu ersparen. Niemand löscht gerne ein viral gegan­genes Reel, nur weil die Rechte am Content nicht ganz klar kommu­ni­ziert wurden. Dazu kommt: Alles schriftlich verein­baren und Verträge für die Zukunft abspei­chern.

Der Barter Deal – Die Einstei­ger­va­riante der Zusam­men­arbeit

Influencer, welche einen Barter Deal eingehen, bekommen keine finan­zielle Entlohnung von der Firma. Dafür werden ihnen Produkte kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Influencer selbst unter­schreibt trotzdem einen Vertrag und hat eine Vorgabe, wie viel Content er veröf­fent­lichen muss. Der verein­barte Content kann auch via Freigabe vorab gesichtet werden und mittels Korrek­tur­wün­schen angepasst werden. Hashtags, Inhalte sowie Schwer­punkte sind gängige Vorgaben für eine solche Koope­ration. Diese Art von Deals werden oft mit teureren Produkten, wie Elektro­ge­räten, durch­ge­führt. ACHTUNG – auch dieser Content ist Werbung und MUSS gekenn­zeichnet werden.

Wie wird Werbung auf Social Media richtig gekenn­zeichnet?

Als Unter­nehmen ist man für das Briefing des Influencers verant­wortlich, dazu gehört auch die Infor­mation zur richtigen Kennzeichnung der Werbung. In der Praxis sieht das so aus: Der Influencer wirbt für ein Unter­nehmen in seinem Feed, seinen Stories oder seinen Kurzvideos. In den Einstel­lungen des Beitrages muss dann das Häkchen „Als Marken­inhalt kennzeichnen“ gesetzt werden. Gibt der Influencer auch den firmen­ei­genen Account als Werbe­partner an, hat dieser Zugriff auf die Insights des Beitrages. Alter­nativ können die Hashtags #adver­ti­sement oder #werbung im oberen Teil des Posting­textes platziert werden. Der minima­lis­tische Hastag #ad ist zur Kennzeichnung von Werbung rechtlich gesehen nicht ausrei­chend.

Gratis­werbung?!

Große Influencer bekommen oft von Firmen „gratis“ Produkte zugesendet in der Hoffnung, dass ihnen diese gefallen und ihren Followern kostenlos präsen­tieren. ABER VORSICHT! Der Schein trügt und Influencer MÜSSEN auch diese Produkte versteuern. Sinnvolle und für sie inter­es­sante Produkte werden trotzdem von einigen angenommen. Um als Unter­nehmen eine Enttäu­schung und ein Retour­paket zu vermeiden, sollte der Influencer im Idealfall via Mail im Vorhinein angefragt werden.

Das Fazit

Generell ist das Influencer Marketing ein „very serious business“ und sollte auf keinen Fall belächelt werden. Viele erfolg­reiche Firmen, wie die Schmuck­marke „Purelei“, haben sich haupt­sächlich durch geschicktes Influencer Marketing und gute Produkt­qua­lität einen Namen gemacht. Doch Vorsicht, aggres­sives und unüber­legtes Influencer Marketing kann einer Firma schaden. Auch schlechte Qualität verbreitet sich wie ein Lauffeuer. Weiters sollten die Influencer, mit denen man zusam­men­ar­beiten möchte, mit Bedacht gewählt werden, da man als Firma den Ruf und das Image des Creators automa­tisch übernimmt und sein Eigenes damit formt.

Du möchtest mit deinem Unter­nehmen ins Influencer-Marketing einsteigen?

Jetzt ein kosten­loses Erstge­spräch verein­baren!

Jetzt den Beitrag mit Freunden Teilen: